Manager Magazin
Epochenbruch
Manager magazin 7/2009
Ich grüsse, bevor ich zum Punkt komme, zwei Gessler-Hüte. Den einen: Wer am Managementdiskurs der letzten zwanzig Jahre teilgenommen hat, weiss, wie sehr ich mich gegen die Boni-Unsitte ausgesprochen habe, die unter der Hand das Unternehmen zur Beute seiner Angestellten macht. Den anderen: Wie wichtig die Legitimität von Management-Entscheidungen für die innere Verfasstheit eines Unternehmens ist, habe ich andernorts erörtert (Harvard Business manager 03/2005): Wenn das Management nicht in der Lage ist, Entscheidungen wertgestützt zu begründen und gegen konkurrierende Werte zu verteidigen, fliegt es irgendwann vom Markt.
Beide Bemerkungen sind notwendig, um das perspektivische Licht zu verstehen, mit der ich selbst nüchterne journalistische Aufarbeitungen der Bonusproblematik kommentieren will. In ihnen ist der resignative Unterton unüberhörbar, die Boni seien ja nun mal – leider, leider! – vertraglich vereinbart, da könne man wohl nichts machen. Und dann die Schlagzeilen: „Top-Manager zahlen Boni zurück“ oder „Manager verzichten auf Bonuszahlungen“, so jubelt man über die Einsicht offenbar „Bekehrter“. Einige, bei weitem nicht alle, aber doch bemerkenswert viele Manager lassen ihren Rechtsanspruch fahren und beugen sich öffentlichem Druck. Das ist richtungsgleich mit den umgreifenden Gehaltsverzichten des Topmanagements in jenen Unternehmen, die sich in erheblichen Umfang von Mitarbeitern trennen.
Ich halte das für einen Epochenbruch des Kapitalismus. Und für einen folgenreichen Irrtum. Man muss sich klar machen: Diese Manager haben gültige Verträge und sie bestehen nicht mehr auf deren Einhaltung. Das ist ein Schuldeingeständnis. Damit gestehen sie ein, dass nicht nur mit ihren Verträgen etwas nicht in Ordnung war, sondern sie charakterisieren die Bezahlungspraxis der jüngsten Wirtschaftsgeschichte als illegitim.
Legen wir unter dem Dickicht des Für und Wider den Kern frei: Die Legalität beugt sich dem Ressentiment. Als seien die bonusberechtigten Manager Kartellbrüder, die in unzulässiger Weise ihre Angebotsmacht nutzten, ihren Vertragspartner die Wahlmöglichkeiten nahmen und ungünstige Vertragsbedingungen diktierten. Dem entspricht eine journalistische Rhetorik, die den Eindruck erweckt, als ginge es um die Verfolgung begangener Straftaten.
Wer die Zurückzahlung der Boni unter dem Druck der Legitimität als Sieg der Vernunft feiert, sollte sich gut überlegen, was er sagt. Er rüstet nämlich auch seine Gegner mit einem Argument aus, das sich gegen ihn richten könnte. Man bedenke, wenn das Beispiel Schule macht, die Konsequenzen für die Residuen liberaler Freiheit und Eigentumsordnung. Was antwortet man jenen, die der Überzeugung sind, die herrschende Vermögensverteilung sei ungerecht, Selbsthilfe in Form von Diebstahl und Raub sei daher Selbstverteidigung gegen ein Unrechtssystem und insofern zu dulden? Und liefert man nicht jenen ein starkes Argument, die behaupten, Steuerhinterziehung angesichts einer konfiskatorischen Steuerlast sei legitime Notwehr und folglich moralisch erlaubt? Beide Argumente sind menschlich, verstehbar, vielleicht sogar zustimmungsfähig, aber, in Handlung umgesetzt, illegal.
Wenn wir den Rechtsstaat erhalten wollen, dann dürfen wir uns nicht dem Ressentiment beugen, um uns öffentlich zu entlasten. Selbst dann nicht, wenn der Volkszorn ein „gerechter“ wäre - der Sympathiewert darf den Rechtsstaat nicht aushebeln. Hier steht eben mehr auf dem Spiel als ein paar Bonusmillionen. Denn es gibt gute Gründe, dass die rechtliche Positivierung einer Moralnorm etwa 20 Jahre hinter der öffentlichen Meinungsbildung her hinkt. Wo das nicht der Fall ist, z.B. im Hü und Hott der Steuergesetzgebung, kann man sich die Folgekatastrophen ansehen.
Die Trennung von Moral und Recht ist eine der grössten zivilisatorischen Leistungen des Westens, die, wie man sieht, nicht nur von Islamisten in Frage gestellt wird. Insofern erweisen jene, die auf der Auszahlung ihrer Boni bestehen, der Gesellschaft einen grösseren Dienst als jene, die sich beugen, Beifall ernten, zur Schwächung der rechtlichen Urteilskraft beitragen und den Feinden des Rechtsstaats in die Hände spielen - und das sind vor allem Politiker auf Wahlfang, die mit der Druckwelle des Ressentiments sich berechtigt fühlen, die Gehälter der „schwarzen Schafe“ zu regulieren, indem sie auf jene „weissen Schafe“ verweisen, die sich ja wohl ein „gutes Gefühl“ für Gerechtigkeit bewahrt hätten. So bereitet man Gesetze vor, die den Rechtsstaat zum adhocistischen Bevormundungsstaat machen.
Der Moral ist es wesentlich, Pflichten aufzulegen, das Recht gewährt in erster Linie Freiheit. Man kann sich moralisch schuldig machen, um das Recht zu schützen.
Nachsatz: Beifall von der falschen Seite kann man nie verhindern. Wer jetzt spontan applaudiert, den möchte ich an die eingangs erwähnten Gessler-Hüte erinnern.